Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Auswertung der Anwendungserfahrungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sowie Erarbeitung von konkreten Empfehlungen für Rechtsänderungen
Beschreibung (dt.): Es sollen die Erfahrungen mit den Regelungen des VIG analysiert sowie praktikable und juristisch tragfähige Lösungen zur Bewältigung evtl. festgestellter Probleme entwickelt werden. Erwartet wird eine sorgfältige, interdisziplinär angelegte juristische Ausarbeitung. Dabei sind die Erkenntnisse zu den praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem VIG sowie sich evtl. abzeichnender veränderter Informationskultur von Behörden und Unternehmen (anderes Projekt 08HS024) in die Abwägungen miteinzubeziehen. Vorschläge für ggf. in Erwägung zu ziehende legislatorische Maßnahmen sind konkret auszuarbeiten und fundiert zu begründen. Folgende Unterpunkte sind zu bearbeiten: a. Auswirkungen der für die Bearbeitung der Auskunftsanliegen vorgesehenen Fristen mit Blick auf die Gewährleistung einer zügigen Auskunftserteilung b. Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs in Bezug auf Anzahl und Art der gestellten Anträge, Häufigkeit der Gewährung eines Antrags auf Auskunft beziehungsweise Häufigkeit und Gründe der abgelehnten Auskunftsanträge sowie Kostenentwicklung für die Verbraucher c. Diskussion und Bewertung der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Gesetzes über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände auf weitere Produkte und Dienstleistungen unter Berücksichtigung deren spezifischer Erfordernisse d. Diskussion und Bewertung der Einbeziehung von Unternehmen in die verbraucherpolitische Verantwortung, insbesondere durch Verbesserung des Zugangs der Verbraucher zu den bei Unternehmen vorliegenden Informationen e. Gegenseitige Abstimmung und Systematisierung aller gesetzlichen Informationsrechte
Ergebnis (dt.): Zum Stichtag der Untersuchung waren von den 487 erhobenen Anträgen 378 abschließend bearbeitet. Von diesen war in circa der Hälfte der Fälle der Informationszugang gewährt, bei 29,9 % zurückgewiesen worden. In den meisten Fällen wurden die vom Gesetz vorgegebenen Fristen eingehalten. Zu Fristüberschreitungen kam es insbesondere bei umfangreichen Globalanträgen. Die vom Gesetz insoweit festgelegte Bearbeitungsfrist erscheint angesichts der nach den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls vorgesehenen Verfahrensvorschriften zum Schutz von Drittbetroffenen als zu knapp. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wurde keine Gebühr erhoben, in nur 6 Fällen mehr als 250 Euro. Angesichts der durch die Anfragen verursachten Kosten insbesondere für die Beantwortung umfassender Globalanfragen kann von überhöhten Gebührenforderungen keine Rede sein, wohl aber von einer deutlichen Subventionierung der Informationsgewährung durch die öffentliche Hand. Für Verbraucher ist allerdings die Gebührenerhebung vor allem wegen der unterschiedlichen Regelungen auf Bundes- und Länderebene wenig transparent.
Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des VIG wurde abgelehnt, da eine Vielzahl spezieller Informations- und Kennzeichnungspflichten im deutschen und europäischen Recht festgeschrieben sind. In der öffentlichen Diskussion wird dies häufig verkannt. Ebenso, dass neben dem VIG weitere Informationsansprüche bestehen, beispielsweise nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über Finanzdienstleistungen sowie nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG).
Es wird aber empfohlen, die vorhandenen gesetzlichen Informationsrechte abzustimmen und zu systematisieren und durch Sonderregelungen für sachspezifische Besonderheiten zu ergänzen.
Ergebnis (engl.): In practice, this law is especially criticized by several consumer protection organizations as being too complicated and too expensive. After conducting and evaluating the surveys within the framework of this study, this assessment cannot be sustained. By the deadline of this study 378 of the 487 compiled requests had been completely processed. In approximately half of the cases, access to information was granted, whereas 29,9 % were denied. In the majority of the cases, the deadlines prescribed by the law were complied with. Failures in meeting the deadline especially occurred with extensive global requests, in which relevant third-parties had to be involved. In the vast majority of cases, no fees were levied - in only 6 cases more than 250 Euros. Within this study, the focus of examination concerned the question of expanding the application area of the VIG. Expansion was rejected due to the variety of specific information and labeling duties already written into German and European law. In public discussion this often fails to be recognized. Likewise, there has been failure to recognize that, next to the VIG, additional information rights exist, for example, according to the Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz, IFG) also about financial services as well as according to the Environmental Information Act (Umweltinformationsgesetz, UIG). It is recommended to align and systematize the existing legal information rights and to summarize them into a uniform law, which should be amended by special regulations for case-specific exceptions. Especially the request procedure, matters of exclusion, the involvement of thirdparties as well as cost factors and legal protection should be uniformly constructed. A special regulation for request-independent active information and warnings by the authorities should be anchored in the Food and Feed Code (Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, LFGB).
Laufzeit: Beginn: 01.05.2009 / Ende: 31.12.2010
Ausf. Einrichtung: Monika Böhm, Marburg
Themenfelder: Wirtschaftlicher und rechtlicher Verbraucherschutz, economic and legal consumer protection
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Schlagworte: Verbraucherverhalten, consumer behaviour, Prozessqualität, process quality, Informationsrecht, information law, Marktinformation / -Transparenz, market information / market transparency, Vertragsrecht, contract law, Evaluation, evaluation, Verbraucherinformation, consumer information
Förderkennzeichen: 2808HS025
Dokument zum Download: 08HS025.pdf (10,5 MB)

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