Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung des nationalen und europäischen Verbraucherinformationsrechts auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Untersuchung des Verbraucherinformationsrechts in Europa und den USA
Beschreibung (dt.): In einer rechtsvergleichenden Untersuchung sind die deutschen Regelungen des VIG mit den entsprechenden Regelungen aus den Rechtsordnungen des romanischen, nordischen und angloame-rikanischen Rechtskreises vergleichend gegenüberzustellen und auf ihre praktische Wirksamkeit hin zu untersuchen. Auf dieser Grundlage sind begründete Vorschläge zu entwickeln, ob und ggf. welche der o. a. nationalen Regelungen in das deutsche Recht übernommen werden könnten. Zudem sind nach dem Auftrag des Deutschen Bundestages auch europäische Regelungsoptionen zu prüfen, wobei sorgfältig zu untersuchen ist, ob und inwieweit eine europäische Regelung des Informationszugangs der Verbraucher auf die bestehenden Kompetenzgrundlagen der Art. 95 und 153 des EG-Vertrages gestützt werden könnte. Weiterhin ist unter Berücksichtigung wettbewerblicher Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sowohl auf die verwaltungsrechtlichen Regelungen über den Zugang zu behördlichen Informationen als auch auf die vertraglichen und deliktischen Informationsansprüche von Verbrauchern einzugehen. Es sind unter Berücksichtigung der aktuellen europäischen Diskussion zur Überarbeitung des gemein-schaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz Vorschläge für mögliche Gesetzgebungs-initiativen auf deutscher und europäischer Ebene zu entwickeln. Folgende Länder sind für diese Untersuchung heranzuziehen: Das Vereinigte Königreich und die USA sind zu betrachten. Aus dem romanischen Rechtskreis (Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, Spanien) und dem nordischen Rechtskreis (Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland) sind jeweils zwei der gerade aufgezählten Länder zu untersuchen. Die Untersuchung von zusätzlich bis zu zwei weiteren Ländern (gleichgültig, ob oben genannt oder nicht) ist möglich, sofern dies mit Blick auf das Ziel der Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung des nationalen und europäischen Verbraucherinformationsrechts sinnvoll ist.
Ergebnis (dt.): Festzustellen ist, dass sämtliche Rechtsordnungen über ein dem deutschen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vergleichbares Gesetz verfügen. Allerdings ist die Reichweite der IFGs un-terschiedlich. Während es in Deutschland einen Anspruch auf Informationsgewährung gibt, kennen die anderen Rechtsordnungen lediglich ein Einsichtsrecht in Dokumente, die bei öffentlichen Behörden vorliegen. Der im Vergleich zur deutschen Regelung eingeschränkte Anspruchsumfang wirkt sich auf die Ausgestaltung des Antragsverfahrens und die entstehenden Kosten aus und ermöglicht einen kostengünstigen und schnellen Informationszugang.
Ein dem VIG vergleichbares Gesetz kennt keine der Rechtsordnungen. Allerdings können die Bürger in den anderen Ländern ähnliche Informationen über die entsprechenden IFGs erlangen. Hervorzuheben ist, dass sich in keiner der Rechtsordnungen ein Direktanspruch auf Informationen gegen Unternehmer findet. Zwar gibt es in allen Ländern allgemeine und spezielle Informationspflichten von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Allerdings gibt es in keiner der Rechtsordnungen einen allgemeinen Informationsanspruch, der es den Verbrauchern ermöglicht, produktbezogene Informationen von den Unternehmen ohne Vorliegen einer rechtlichen Sonderverbindung herauszuverlangen. Soweit es um die Tätigkeit der Behörden geht, lässt sich international eine gewisse Tendenz hin zu einer aktiveren Informationspolitik der Behörden beobachten. In Dänemark werden Ergebnisse behördlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben im Internet veröffentlicht. In Schweden veröffentlichen die Behörden eine Vielzahl an Informationen, ohne hierzu gesetzlich verpflichtet zu sein. Auch einzelne Entwicklungen in Deutschland gehen in diese Richtung, wie sich derzeit in Berlin Pankow zeigt. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass das deutsche Antragsverfahren im internationalen Vergleich zwar sehr kompliziert ist. Insgesamt entspricht das Schutzniveau jedoch dem der untersuchten Rechtsordnungen.
Ergebnis (engl.): The study revealed broad similarities among the examined jurisdictions with regard to legislation on consumer information: Hence, all surveyed jurisdictions know legal acts providing for the consumers’ right to access certain public documents. Additionally, all examined jurisdictions impose a duty on businesses to inform consumers in a certain way. None of the legal systems contain a direct information claim against businesses, though. However, despite these similarities on a general level, differences can be ascertained on a more specific level. None of the examined legal systems knows an act, which is comparable to the German Consumer Information Act. Meanwhile, consumers obtain the same information in the examined countries through Freedom of Information legislation. Additionally, we determined that especially Scandinavian countries have an extremely open culture when it comes to public documents. Even more, the public bodies of these countries tend to disseminate a wide range of different information automatically. Especially the Danish legislator has chosen a very consumer protective information policy. There, all restaurants and other businesses handling food and beverages, such as supermarkets, have to display a ranking about their hygiene quality rendered by Danish public authorities at their entrance. A tendency towards the publication of public controls can also be found e.g. in Los Angeles County and Great Britain (“Scores on the doors”).
Laufzeit: Beginn: 31.03.2009 / Ende: 30.03.2010
Ausf. Einrichtung: Universität Heidelberg - Juristische Fakultät - Institut für Ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Heidelberg
Themenfelder: Wirtschaftlicher und rechtlicher Verbraucherschutz, economic and legal consumer protection
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Schlagworte: Verbraucherverhalten, consumer behaviour, Prozessqualität, process quality, Informationsrecht, information law, Marktinformation / -Transparenz, market information / market transparency, Vertragsrecht, contract law, Evaluation, evaluation, Verbraucherinformation, consumer information
Förderkennzeichen: 2808HS026
Dokument zum Download: 08HS026.pdf (1,3 MB)

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