Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Erhöhung des Datenschutzniveaus zugunsten der Verbraucher
Beschreibung (dt.): Im Rahmen des Forschungsauftrages sind nachfolgende Sachverhalte wissenschaftlich zu untersuchen: Darstellung der geltenden Rechtslage in Deutschland hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten bei Verbraucherverträgen, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Kundenkarten (Kundenbindungssystemen) und den Einsatz der RFID-Technik (Radio Frequency Identification). Hierbei ist zu unterscheiden nach der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Erfüllung eines Vertragsverhältnisses und der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung für andere, weitergehende Zwecke (z.B. die Erstellung von Kundenprofilen etc.). Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Einwilligung des Betroffenen (Verbraucher) als Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die Unternehmen zu? Welche Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern bestehen für Unternehmen hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Verbraucher? Welche Auskunfts- und sonstigen Rechte stehen den Verbrauchern im Rahmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung? In welchem Umfang sind den Verbrauchern ihre diesbezüglichen Rechte bekannt? In welchem Umfang werden diese Rechte von den Verbrauchern wahrgenommen? Untersuchung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf eventuelle Defizite hinsichtlich eines effektiven Verbraucherschutzes. Auf welche Weise können diese Defizite beseitigt werden? Untersuchung, ob und ggf. welche Defizite bei der staatlichen Kontrolle der Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bestehen. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um für die Verbraucher mehr Transparenz und Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch die Unternehmen zu verschaffen? Auf welche Weise können Selbstverpflichtungen der Unternehmen oder die Durchführung freiwilliger Zertifizierungen (Datenschutzaudits) zu einer Einhaltung bzw. Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechtes der Verbraucher beitragen?
Ergebnis (dt.): Gegenstand des Verbraucherdatenschutzes ist die Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung von Konsumenten bzw. Privatkunden gegenüber Unternehmen. Gleichzeitig stärkt der Verbraucherdatenschutz die wirtschaftliche und rechtsgeschäftliche Handlungsfreiheit der Verbraucher. Gemäß dem generellen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 BDSG sind die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, sofern die Verwendung nicht entweder durch eine Rechtsvorschrift des BDSG bzw. eines anderen Gesetzes oder durch die Einwilligung des Betroffenen erlaubt ist. Fehlt es an Spezialvorschriften für die Verarbeitung von Verbraucherdaten, richtet sich die Verwendung nach den allgemeinen gesetzlichen Verarbeitungsbefugnissen der §§ 28 – 30 BDSG. Von wesentlicher Bedeutung ist, für welchen Zweck die Verarbeitung vorgenommen wird. Der Zweck ist von der verantwortlichen Stelle bereits bei der Erhebung der Daten festzulegen. Dies ist relativ einfach bei einer Datenverwendung zur Erfüllung eines zwischen Verbraucher und Unternehmer geschlossenen Vertragsverhältnisses. Die Bildung umfassender Kundenprofile ist nur zulässig, wenn der Betroffene in diese Verarbeitung eingewilligt hat. Die Einwilligung als Legitimationsgrundlage einer Datenverarbeitung entspricht der Ausübung der informationellen Selbstbestimmung des Verbrauchers. In der Praxis gewinnt sie häufig nur dort Bedeutung, wo die beabsichtigen Verarbeitungen nicht mehr von den §§ 28 – 30 BDSG gerechtfertigt werden können.
In welchem Umfang die Verbraucher ihre Datenschutzrechte kennen und diese auch wahrnehmen, wurde mit Hilfe einer repräsentativen Telefonbefragung von Verbrauchern sowie schriftlichen Befragungen betrieblicher Datenschutzbeauftragter, von Verbraucherberaterinnen und -beratern sowie von Experten der Aufsichtsbehörden untersucht. Die Verbraucher sind über die Informationspflichten der Unternehmen und über ihre Auskunfts- bzw. Widerspruchsrechte im Kern relativ gut informiert, nehmen aber ihre Rechte nur in geringem Maße wahr. Die Verbraucherberaterinnen und -berater sowie die aufsichtsbehördlichen Experten schätzen die Kenntnisse der Verbraucher im datenschutzrechtlichen Bereich als eher niedrig ein. Die geringe Wahrnehmung der Datenschutzrechte ist nach Interpretation der Verfasser auf ein gewisses Systemvertrauen der Verbraucher zurückzuführen, das durch die mangelnde Transparenz der tatsächlichen Verwendungsbedingungen aufrechterhalten wird.
Im dritten Teil der Studie werden die Defizite im Verbraucherdatenschutz analysiert. Nach Ansicht der Verfasser bestehen bei den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, beim Gesetzesvollzug und bei den Sanktionsmöglichkeiten von Datenschutzverstößen Mängel. Zwar beruhen die Mängel im Verbraucherdatenschutz nicht so sehr auf Schutzlücken des geltenden Datenschutzrechtes, sondern mehr auf der fehlenden Einhaltung des Rechtes sowie auf Unzulänglichkeiten im internen Datenschutzmanagement. Es werden allerdings Defizite der gesetzlichen Ausgestaltung der Benachrichtigungspflicht sowie beim Auskunftsanspruch des Betroffenen festgestellt. Zudem ist das Vollzugsdefizit auf die Komplexität der an Abwägungsklauseln reichen Datenschutzregelungen zurückzuführen. Ein weiteres Problem stellen die unzureichenden Sanktionsmöglichkeiten von Datenschutzverstößen dar. Insbesondere Bußgeldbewehrungen mit einer präventiven Wirkung sind rar.
Die Defizite im Verbraucherdatenschutz lassen sich auf drei Ebenen beseitigen: zum einen durch eine Schärfung der materiellen Anforderungen (z.B. präzisere Regelung der Verwendungszwecke, Stärkung der Rechte der Verbraucher und Verschärfung Transparenzpflichten gewerblich tätiger Übermittlungsdienstleister) an den Datenschutz, zum zweiten durch eine Verbesserung der Maßnahmen der Aufsicht und Kontrolle (z.B. Stärkung des internen Datenschutzmanagements, höhere Bestimmtheit und Erweiterung der Bußgeldtatbestän
Laufzeit: Beginn: 08.04.2005 / Ende: 01.03.2006
Ausf. Einrichtung: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: kleinprojekt; mündiger_konsument; wirtschaftlicher_verbraucherschutz; datenschutz; , Verbraucherschutz