Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Entwicklung von Kriterien zur Definition und Feststellung von abgeleiteten Sorten mittels molekulare Marker
Beschreibung (dt.): Das Konzept der "Abgeleiteten Sorten" wurde entsprechend der revidierten UPOV-Konvention von 1991 in das europäische Sortenrecht aufgenommen und kürzlich im deutschen Sortenschutzgesetz umgesetzt. Eine Implementierung des Konzeptes in die Züchtungspraxis ist schwierig, da noch keine kulturartspezifischen Grenzwerte für die Unterscheidung zwischen unabhängigen neuen Sorten und abgeleiteten Sorten vorliegen. Im Rahmen dieses Projektes sollen (a) statistische Schwellenwerte für genetische Distanzmaße, basierend auf molekularen Markern für Mais, Gerste und Raps entwickelt und (b) diese anhand praxisrelevanter Daten verifiziert werden. Im Rahmen dieses Arbeitsplanes sollen auch folgende Fragen geklärt werden: 1. Welches molekulare Markersystem ist am besten geeignet, sehr enge Verwandtschaftbeziehungen aufzudecken? 2. Wieviele Markerloci müssen unter Berücksichtigung ihres Polymorphiegrades und ihrer Verteilung im Genom eingesetzt werden, um mit einer vorher definierten Genauigkeit die genetische Distanz zwischen zwei Sorten schätzen zu können? Zur Ermittlung der Grenzwerte werden Simulationsstudien durchgeführt. Die Verifizierung der statistischen Methoden erfolgt mit bereits vorhandenen bzw. noch im Rahmen des Projektes zu erarbeitenden molekularen Markerdaten für Maisinzuchtlinien sowie für Raps- und Gerstenkultivare. Die hier gewonnenen Kriterien sollen die Pflanzenzuchtbetriebe in Deutschland vor Plagiatzüchtung schützen und zur Rechtssicherheit in der durch neue biotechnologische Techniken entstandenen Situation beitragen.
Ergebnis (dt.): Das Konzept der abgeleiteten Sorte wurde neu in das Sortenschutzgesetz aufgenommen. Im Projekt wurden wissenschaftliche Grundlage zur Anwendung molekularer Marker bei der Regelung des o.g. Konzeptes erarbeitet. Molekulare Marker dienten bei verschiedenen Kulturen zur Errechung der genetischen Distanz. Im Bereich geringer genetischer Distanzen zwischen zwei Sorten kann eine neue Sorte als abgeleitet, d.h. als Plagiat einer anderen Sorte betrachtet werden. Bei einer großen genetischen Distanz zwischen zwei Sorten kann bewiesen werden, dass eine Sorte von einer anderen Sorte unabhängig ist. Da es auch einen mittleren Bereich genetischer Distanz gibt, bei dem eine sichere Entscheidung nicht möglich ist, sprechen die Erkenntnisse für die Einführung eines Konzept der abgeleiteten Sorte mit zwei Grenzwerten. Für Sorten, die hinsichtlich ihrer genetischen Distanz zwischen den zwei Grenzwerten liegen, müssen zur gerichtsfesten Entscheidung, ob eine Sorte als Plagiat einer anderen Sorte zu betrachten ist, weitere Daten einbezogen werden.
Laufzeit: Beginn: 01.11.1998 / Ende: 31.10.2001
Ausf. Einrichtung: Institut für Pflanzenzüchtung, Saatgutforschung und Populationsgenetik Universität Hohenheim, Stuttgart
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: abgeleitete sorten; molekulare marker; genetische distanz; grenzwerte; sortenschutz; gentechnik; dna-analytik; , Pflanzenzucht