Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Kundenschutz auf den liberalisierten Märkten für Telekommunikation, Energie und Verkehr - Vergleich der Konzepte, Maßnahmen und Wirkungen in Europa
Beschreibung (dt.): In Europa sind bei den früher unter die von der staatlichen Daseinsvorsorge erfassten Leistungen der Telekommunikation, der Energieversorgung und des Verkehrswesens durch Umsetzung von europäischen Richtlinien Wettbewerbsmärkte geschaffen worden. Während die Marktliberalisierung im Telekommunikationsbereich bereits weit fortgeschritten ist, befinden sich die Märkte für Energie und Verkehr noch in einem Umstrukturierungsprozess, der in den Mitgliedstaaten unterschiedlich weit vorgeschritten und unterschiedlich ausgeprägt ist.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher resultiert hieraus häufig Marktintransparenz im Hinblick auf Umfang und Preise der Leistungen. Mangelnde Transparenz behindert freien Wettbewerb, da die Verbraucherinnen und Verbraucher die Breite des Angebots nicht nutzen können und das Risiko des Missbrauchs durch Anbieter steigt.
Ziel des Vorhabens ist eine Analyse und Bewertung der verschiedenen Ansätze, die in anderen EU-Mitglied-staaten zum Schutz der Kunden auf den genannten Märkten durchgeführt werden. Der Untersuchung ist eine Analyse der Situation in Deutschland voranzustellen. Die Berichte für die Vergleichsländer lehnen sich an die hier entwickelte Gliederung an.
Folgende Fragestellungen sind für die Untersuchungsländer Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Schweden und Ungarn wissenschaftlich zu untersuchen:
1. Welche Defizite gibt es derzeit in Deutschland und welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht des wirt-schaftlichen Verbraucherschutzes?
2. Welche Maßnahmen zur Schaffung von mehr Transparenz und gegen die Missbrauchstatbestände sind ergriffen worden?
3. Welche Sanktionsmaßnahmen zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art sind geschaffen worden?
4. Welche nationalen Aufsichtsbehörden gibt es, die von sich aus tätig werden?
5. Welche individuellen oder kollektiven Schadensersatzansprüche sind geschaffen worden?
6. Welche Rolle spielen staatliche oder private Verbraucherorganisationen beim Verbraucherschutz auf den liberalisierten Märkten?
7. Welche in den untersuchten Ländern gewählten Lösungswege sind auf Deutschland übertragbar?
8. Die Ergebnisse der drei Projektteile sind im Abschlussbericht zusammenzuführen und im Hinblick auf die Situation in Deutschland zu bewerten.
Ergebnis (dt.): Kurzfassung
Das Projekt untersucht die Auswirkungen des europäischen Deregulierungsprozesses auf dem Telekommunikations-, dem Energie- und dem Eisenbahnsektor in Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich auf die privaten Endverbraucher.
Die Europäische Gemeinschaft hat bislang nur erste Ansätze unternommen, um eine genuine Verbraucherpolitik auf deregulierten Märkten zu entwickeln. Den Mitglied-staaten verbleibt so ein kaum genutzter Handlungsspielraum.
Die institutionelle Einbindung der Verbraucher in die Arbeit der Regulierungsbehörden ist unterentwickelt. Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und – mit gewissen Einschränkungen – im Bereich des deutschen Energierechts (§ 31 EnWG) haben sie kein Recht, die Einleitung eines Verfahrens zu erzwingen und mit Ausnahme Schwe-dens keine Möglichkeit, den ihnen entstandenen Schaden im Wege einer Gewinnab-schöpfungsklage oder eine Gruppenklage zu kompensieren. Verordnungen garantieren den Kunden einen Mindestschutz. Daneben dominieren allgemeine Geschäftsbedingun-gen. Eine konsistente Politik in Bezug auf die Preis- und Qualitätstransparenz ist nicht erkennbar ist. Deregulierung und freiwillige Streitschlichtung gehen Hand in Hand. Amtlich geführte Vergleichsregister existieren nicht. Wettbewerbshindernde Ge-schäftspraktiken gehören zum Alltag.
Verbraucherinteressen sollten in die Entscheidungsstrukturen der Regulierungsbehörden institutionell eingebunden werden. Ihnen sind zusätzliche Rechtsmittel, wie die Ge-winnabschöpfungsklage und die Gruppenklagen zu gewähren. Die sektorspezifischen Vertragsregeln sind auf innere Konsistenz zu durchforsten und einheitlich auszugestal-ten. Die Preis- und Qualitätstransparenz ließe sich durch standardisierte – aber immer individuell zu vereinbarende – Vertragsmuster steigern, die von den Regulierungsbe-hörden, den Unternehmen und den Verbrauchern gemeinsam erarbeitet werden. Nach englischem Vorbild wäre denkbar, mit den ausgehandelten Verträgen unter dem Logo „geprüft von der Bundesnetzagentur“ zu werben, sofern die Regeln über den Mindest-standard des zwingenden Rechts hinausgehen. Die individuelle Rechtsdurchsetzung könnte durch Streitschlichtungsmechanismen gefördert werden, die sich an den Emp-fehlungen der Europäischen Kommission orientieren.
Laufzeit: Beginn: 01.01.2005 / Ende: 30.06.2006
Ausf. Einrichtung: Lehrstuhl für Privatrecht, insbes. Handels,-
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Bamberg
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: mündiger_konsument; wirtschaftlicher_verbraucherschutz; preistransparenz; , Verbraucherschutz