Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Messung von Entwicklungen bei der Realisierung des Rechts auf Nahrung durch Indikatoren: Das "IBSA-Verfahren"
Beschreibung (dt.): Das Problem der Herausarbeitung effektiver Evaluationsmechanismen zur Messung der Umsetzung des Rechts auf Nahrung ist noch nicht befriedigend gelöst. Ziel des Projektes ist es, aufbauend auf einer kritischen Bestandsaufnahme der bisherigen Untersuchungen, praktikable Indikatoren zur Beurteilung der erreichten Fortschritte bzw. der Gründe für die Nichterreichung der weiteren Verwirklichung des Rechts auf Nahrung insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Umsetzung und die tatsächliche Durchsetzung zu entwickeln.
Es ist zu prüfen, ob Indikatoren mit spezieller Aussagekraft zur Verbesserung der Situation von Mädchen Frauen, Männern und Jungen („Gender-Mainstreaming“) zu ermitteln sind. Im Rahmen eines Unterauftrages soll FIAN e.V., Heidelberg konkrete Länderdaten und -erfahrungen einbringen und damit die Anschlussfähigkeit der schwerpunktmäßig völkerrechtlichen Arbeit der Universität Mannheim an die Praxis gewährleisten. Die Indikatoren sind an Falldaten zu verifizieren. Es ist zu untersuchen ob die gleichen Monitoring-Mechanismen und Indikatoren auf internationaler und nationaler Ebene anwendbar sind oder ob hier eine inhaltliche und begriffliche Trennung vorzuziehen ist.
Abschließend sind Vorschläge zur Verbesserung des IBSA-Monitoringverfahrens vorzustellen. Nach ca. 20 Monaten Projektlaufzeit ist ein Fachsymposium durchzuführen. Die Ergebnisse des Symposiums sind im weiteren Projektverlauf zu berücksichtigen
Ergebnis (dt.): Die zwischenstaatliche FAO-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung, in der das BMELV vertreten ist, hat im September 2004 freiwillige Leitlinien zum Recht auf Nahrung vorgelegt. Leitlinie 17 sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten ein Monitoringsystem mit geeigneten Indikatoren aufbauen, um Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Entwicklung der rechtlichen und materiellen Umsetzung des Rechts auf Nahrung zu garantieren. Der UN Ausschuss für WSK-Rechte (Wirtschaftlich-Soziale-Kulturelle Rechte) hat die Mitgliedstaaten eingeladen, hierzu das IBSA-Verfahren (Indicators, Benchmarks, Scoping, Assessment) anzuwenden. Mit Hilfe der in dem Projekt erarbeiteten 37 Indikatoren wird den Staaten und dem UN-Ausschuss für WSK-Rechte ein Kriterienset als Grundlage für die Messung der Entwicklung bei der Realisierung des Rechts auf Nahrung an die Hand gegeben. Die Indikatoren wurden von FIAN Deutschland e.V. (FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk e.V.), anhand von Fallstudien aus Brasilien, Ghana, Honduras, Indien und den Philippinen getestet. Zum Abschluss des Projektes wurden die Ergebnisse in einem internationalen Symposium diskutiert. Die aufgezeigte Einteilung in Ergebnis-, Struktur- und Prozessindikatoren erlaubt eine genaue Einschätzung, ob und inwieweit ein Staat seinen Pflichten aus dem Sozialpakt nachkommt. Damit ist die Basis für die Anwendung des vom Ausschuss empfohlenen IBSA-Verfahrens für die Erstellung und Bewertung der Staatenberichte an den WSK-Ausschuss geschaffen.
Laufzeit: Beginn: 01.09.2004 / Ende: 31.08.2006
Ausf. Einrichtung: Fachbereich Rechtswissenschaft Universität Mannheim, Mannheim
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: sozioökonomie; menschenrechte; , Ökonomie