Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Statuserhebung zur Effektivität der CO2-Betäubung von Schlachtschweinen in der BRD gemäß der derzeit gültigen Tierschutz-Schlachtverordnung, sowie Untersuchungen über deren Beeinflussung durch externe und interne (tierspezifische) Faktoren
Beschreibung (dt.): Sowohl inhaltlich als auch methodisch ist das Projekt in zwei Abschnitte geteilt, die sich jedoch zeitlich überlagern. 1. Evaluierung der CO2-Anlagen in Deutschland (derzeit 38 Schlachtbetriebe) im Hinblick auf die in der Tierschutz-Schlachtverordnung enthaltenen Parameter (insbesondere CO2-Konzentration und Mindestaufenthaltsdauer in der CO2-Atmosphäre) und die Betäubungseffektivität unter Praxisbedingungen. 2. Untersuchungen an einem Schlachthof unter definierten Bedingungen über die möglichen Einflußfaktoren (externe und tierspezifische) auf die Betäubungswirkung von CO2.
Ergebnis (dt.): Um eine gesicherte Datengrundlage zu erhalten, wurde die Betäubungseffektivität in 36 Schlachtbetrieben mit CO2-Betäubungsanlagen unter Praxisbedingungen sowie die tierspezifischen und umweltbedingten Faktoren hinsichtlich der CO2-Betäubungswirkung überprüft. Die Abfragen zu Bauart, System, Ausgestaltung des Schlacht- und Zutriebsbereichs, Handling beim Zutreiben usw. wiesen auf regelmäßige Verstöße gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes sowie gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung vor allem im Lebendviehbereich der Schlachthöfe hin. Die Untersuchungen zur Betäubungseffektivität führten zu der Erkenntnis, dass ein „inakzeptabel hoher Anteil an Schweinen nicht ausreichend betäubt die Betäubungsanlage verlässt“ (durchschnittlich 1,7%, maximal 15%) Als Fazit wird als tierschonende Anlage der Backloader empfohlen, bei dem durch den fehlenden Einsatz von Elektrotreibern ein stressarmes Verbringen der Tiere in die CO2-Anlage möglich ist. Für die Durchführung der Entblutung gibt es weder gesetzliche Vorgaben noch Kontrollen. Für diesen Bereich wird daher eine Nachbesserung der TierSchlV gefordert. Zur Eindämmung und Vermeidung der Verstöße schlägt der Projektnehmer verbesserte Kontrollen in den Bereichen Annahme, Wartestall, Zutrieb und Betäubung vor. Um die aufgetretenen Fehlbetäubungen künftig einzuschränken zu können, soll in der Tierschutz-Schlachtverordnung die Mindestaufenthaltsdauer in ausreichender CO2-Konzentration von 70 auf 100 sec. verlängert werden. Die Auswurf-Stich-Zeit soll abhängig vom Anlagentypus bei einer nachgewiesenen CO2-Konzentration von über 80% maximal 45 sec. betragen, bei geringeren Konzentrationen maximal 35 sec. Der Projektnehmer schlägt weiterhin die Entwicklung einer an allen Schlachthöfen einsetzbaren Methode zur Routinekontrolle des Blutverlustes nach dem Setzen des Stiches vor, außer bei Betrieben, die technisch bedingt eine Mindestaufenthaltsdauer in der CO2-Anlage von 150 sec. haben. Ein Beladen von Gondeln mit mehr als der vorgesehenen zulässigen Tierzahl soll durch entsprechende technische Vorrichtungen verhindert werden. Die Pflicht zur Aufzeichnung der Gondellaufzeiten soll manuelle Manipulationen einschränken helfen. Am Schlachtband sollten vom Menschen verursachte äußerliche Verletzungen (Schlagstriemen) erfasst werden.
Laufzeit: Beginn: 01.12.1998 / Ende: 30.11.2000
Ausf. Einrichtung: c/o Tierärztliche Ambulanz Schwarzenbek Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren, Schwarzenbek
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: betäubungsanlagen; schlachtung; schlachtschweine; prozessqualität; , Tierschutz