Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Titel: Technische Richtlinie - Anforderungen an taugliche Jagdmunition
Beschreibung (dt.): Die derzeit im Bundesjagdgesetz getroffene Regelung zur Eigenschaft und Kennzeichnung von Büchsenmunition entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zur bundesgesetzlichen Neuregelung der Verwendung von Büchsenmunition für die Jagdausübung ist es notwendig, die technischen Leistungsmerkmale tauglicher Jagdmunition auf wissenschaftlicher Basis neu zu definieren. Aus diesem Grund ist die Ableitung von konkreten physikalischen Leistungsmerkmalen als Kennwerte für taugliche Jagdgeschosse erforderlich. Ergebnis des Projektes soll der Entwurf einer technischen Richtlinie sein, die alle Anforderungen an wirksame Jagdmunition beschreibt.
Ergebnis (dt.): Der Auftrag umfasste die Erarbeitung eines Entwurfs für eine «Technischen Richtlinie Jagdgeschoss». Mit deren Hilfe soll geprüft werden, bis zu welcher Schussdistanz ein Jagdgeschoss noch eine genügende «Tötungswirkung» aufweist.
Als physikalische Maßzahl für das Verletzungspotenzial eines Geschosses dient die lokale Energieabgabe vom Geschoss am das Gewebe, gemessen in J/cm. Die Bestimmung der sogenannten Wirksamkeit erfolgt in einem Surrogat für biologisches Gewebe.
In einem ersten Schritt wurde untersucht, ob sich die beiden in Frage kommenden Materialien, ballistische Seife und Gelatine, gleich gut eignen. Auf Grund der Ergebnisse des Vergleichsversuchs, wurde vorgeschlagen, ballistische Seife als Prüfmittel zu verwenden.
Zunächst wurden als minimale Wirksamkeitsschwellen Erfahrungswerte und Schätzungen eingesetzt: Geschosse für die Wildklasse A müssen innerhalb der ersten 12 cm während 3 cm mindestens 80 J/cm, Geschosse für Wildklasse B innerhalb der ersten 15 cm während 4 cm mindestens 125 J/cm erbringen können. Für Flintenlaufgeschosse gilt eine Wirksamkeit von 125 J/cm während 3 cm innerhalb der ersten 12 cm.
Ein Brauchbarkeitstest bestätigte die Durchführbarkeit einer Geschossprüfung gemäß dem erarbeiteten Entwurf, gab Aufschluss über den erforderlichen Aufwand und erste Hinweise zur Wahl der Schwellenwerte.
Als zweiter Punkt war ein Verfahren zur Bestimmung der vom Geschoss im Schusskanal hinterlassenen Metallrückstände (insbesondere Blei) zu entwickeln. Ein Herauslösen dieser Fragmente aus der ballistischen Seife musste aus praktischen Gründen ausgeschlossen werden. Deshalb wurde die Differenzmessung gewählt: Bestimmung der Metallanteile bei unverschossenen Geschossen durch Ausschmelzen des Bleikerns und Vergleich mit den der ballistischen Seife entnommenen und auf gleiche Weise behandelten Geschossrestkörpern.
Das Verfahren ist durchführbar. Bei den unverschossenen Geschossen zeigte sich, dass die Bleimasse im Bereich von über ± 2 % streut und nicht mit der Geschossmasse korreliert. Bei gebondeten Geschossen ist die Streuung (konstruktionsbedingt) größer (± 9 %). Eine genaue Ermittlung der im Schusskanal verbliebenen Metallrestmasse wird dadurch stets mit einer gewissen Streuung behaftet sein.
Laufzeit: Beginn: 01.07.2014 / Ende: 06.05.2015
Ausf. Einrichtung: bpk consultancy gmbh, Thun
Themenfelder: Tierschutz, Tierwohl, animal welfare
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Schlagworte: Wildtiere, wildlife
Förderkennzeichen: 2813HS023
Dokument zum Download: 13HS023_Abschlussbericht.PDF (2,1 MB) Entwurf_TR_Jagdgeschoss1.PDF (208,2 KB)

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Weizen Stroh

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+Weizen -Gerste

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Weizen*

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"Kleegras und Grünland"

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Beachten Sie, dass die (")-Anführungszeichen, die die Phrase umschließen, Operatorzeichen sind, die der Trennung der Phrase dienen. Es handelt sich hierbei nicht um Anführungszeichen, die den Such-String selbst umfassen.