Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

Zurück zum Suchergebnis

Titel: Untersuchungen über die Ernteschätzung als Grundlage für die Teilentfruchtung und ihre Durchführung. Auswirkungen auf die Regulierung des Mengenertrags, die Qualität des Weines und des Arbeitsbedarfs bei verschiedenen Rebsorten
Beschreibung (dt.): Durch EU-Recht und nationales Weinrecht wird der Gesamtertrag je Hektar Rebfläche aus marktpolitischen Gründen begrenzt. Eine nachhaltige Regulierung des Mengenertrags ist durch eine Teilentfruchtung und Ausdünnung der Trauben erreichbar. Um der weinbaulichen Praxis hinsichtlich Zeitpunkt, Umfang und Verfahren der erforderlichen Maßnahmen konkrete Anleitungen zu geben, sollen bereits vorliegende Forschungsergebnisse durch gezielte Untersuchungen weiterentwickelt werden.
Ergebnis (dt.): Nach Grobregulierung von Ertragsmenge/-güte durch die beim Anschnitt belassene Augenzahl/m˛ erfolgt die je nach Jahr nötige Feinregulierung (v.a. für hochwertige Rotweine) über Teilentfruchtung. Das Verfahren wird nach Ernteschätzung (2-3 Wo.n.d.Blüte, über vorhandene Traubenzahl und erwartetes Traubengewicht oder visuelle Schätzung) auch unter Einbeziehung von Reifegrad der Traube u. langjährig ermittelter Einzeltraubengewichte bestimmt. Die unterste Traube (max. Mostgew.) soll am Stock verbleiben. Kurztriebe/eingekürzte Triebe sind zu entfernen (min. Mostgew.). Bei vielen Sorten führt bereits die Reduktion auf 1 Traube/Trieb zu günstigen Resultaten. Das Verbot chem. Mittel zur Teilentfruchtung erzwingt Ausdünnen von Hand. Die Verfahren v.d.Blüte und das Entfernen von Fruchtrutenteilen n.d.Blüte haben den kleinsten Arbeitsaufwand (ca. 20 h/ha), aber keine Qualitätsverbesserung. Teilentfruchtung 3 Wo.n.d.Blüte bzw. zu beginnender Reife (quasi Ausdünnen auf 1 Traube) erfordert je nach Wuchs, Sorte, Termin und Entfruchtungsgrad 30–80 h/ha, Kerner -110 h/ha. Maschinelles Entblättern vorab erspart 12-25 h/ha. Die klassischen Verfahren 3 Wo.n.d.Blüte und zu Reifebeginn zeigten bei höherem Mostgew. eindeutig bessere Blatt/Frucht-Verhältnisse, aber höheren Botrytisbefall u. größere Befallshäufigkeit (v.a. b. Rotwein nachteilig), bei hohen Erträgen jedoch die höchsten Mostgewichtsanstiege. Der späte Termin ist günstig für Betriebsablauf und Rotweinfärbung. Das Entfernen von Triebteilen v.d.Blüte erhöht das Mostgew. kaum, i.V. zum reduzierten Anschnitt erzielen gleiche Ertragsmengen aber höhere Mostgewichte. Generell ergaben hohe Erträge die größten Mostgewichtssteigerungen. Im Most/Wein der Teilentfruchtungsvarianten sind Qualitätsmerkmale höher. Stärkere Ausdünnung half v.a. Rotweine sensorisch besser zu beurteilen, Reduktionstermine waren einflusslos. Des weiteren sind mechan. Traubenausdünnung und Spritzungen mit Methylcellulose, Harnstoff z.d.Blüte (nicht praxisreif, statt chem. Ausdünnung) bei der FAG in Vorprüfung.
Laufzeit: Beginn: 01.09.1995 / Ende: 28.02.1997
Ausf. Einrichtung: Institut für Weinbau und Rebenzüchtung Forschungsanstalt Geisenheim, Geisenheim
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: teilentfruchtung; reben; wein; , Kulturverfahren