Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Verbraucherpolitische Aspekte des deutschen Preissystems
Beschreibung (dt.): Ziel des Vorhabens ist die Erörterung der Notwendigkeit und Möglichkeit, ein neues, umfassendes Preisangabenrecht in Deutschland für Waren und Dienstleistungen bei gleichzeitiger Berücksichtigung weiterer wertbildender Faktoren im Sinne einer nachhaltigen Verbraucherpolitik zu schaffen. Abschließend werden Vorschläge und Diskussion hinsichtlich des Regelungsbedarfs für eine mögliche künftige nationale Regelung erarbeitet.
Es soll eine rechtsvergleichende Untersuchung der derzeitigen nationalen Regelungen in Deutschland mit denen in Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Finnland und dem Vereinigten Königreich erfolgen.
Ergebnis (dt.): Gegenstand der Studie ist die Frage, ob eine Reform des Preisangabenrechts notwendig und möglich ist, um Defizite des Verbraucherschutzes zu beheben. Untersuchungsmethode ist der Blick in andere Rechtsordnungen, um dadurch Anregungen und Vorbilder zu gewinnen. Das deutsche Recht wurde zu diesem Zweck verglichen mit den entsprechenden Regelungen in Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Finnland und Großbritannien. Dabei hat sich herausgestellt, dass diese Rechtsordnungen sehr ähnlich sind. Der Hauptgrund ist die EG-Richtlinie 98/6/EG zum Preisangabenrecht. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie müssen die Anbieter in allen untersuchten Staaten Waren, die an Verbraucher verkauft wer-den sollen, mit dem Verkaufspreis und in vielen Fällen auch mit dem den so genannten Grundpreis (z.B. Kilopreis, Preis pro qm) auszeichnen. Über die Vorgaben der Richtlinie hin-ausgehend hat Deutschland, ähnlich wie Österreich und Frankreich, das Preisauszeichnungs-recht generell auf Dienstleistungen ausgeweitet. Neben den reinen Preisangabepflichten gibt es im EU-Recht und in den nationalen Rechten auch Pflichten zur Angabe anderer Faktoren, die für die Kaufentscheidung des Verbrauchers wichtig sind. Beispiele sind Handelsklassen, Energieverbrauch von Haushaltsgeräten, CO2-Ausstoß von Kfz. Freiwillig kennzeichnen viele Anbieter ihre Waren außerdem häufig mit Bio- oder Ökokennzeichen. Verstöße gegen die Angabepflichten werden in allen untersuchten Staaten mit Geldbußen geahndet. Außerdem können u. a. Behörden oder Verbraucherschutzvereine Klagen auf Un-terlassung erheben. In keinem der untersuchten Mitgliedstaaten haben die Verbraucher indivi-duelle Rechte bei Verstößen gegen Preisangabepflichten.
Da das deutsche Preisangaben- und Kennzeichnungsrecht nicht hinter dem Verbraucher-schutzniveau der anderen Länder zurückbleibt, lässt sich aus rechtsvergleichender Sicht kein Reformbedarf begründen. Jedoch könnte eine Schutzlücke darin bestehen, dass ein Verbrau-cher, wenn er einen Vertrag über eine Ware schließt, bei der pflichtwidrig kein oder ein zu niedriger Grundpreis angegeben worden ist, von diesem Vertrag nach derzeit geltendem Recht nur ganz ausnahmsweise zurücktreten kann. Daher könnte das Preisangabenrecht durch ein derartiges Rücktrittsrecht ergänzt werden.
Laufzeit: Beginn: 01.06.2005 / Ende: 28.02.2006
Ausf. Einrichtung: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung, Deutsches und Europäische Rechtsgeschichte Universität Bielefeld, Bielefeld
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: kleinprojekt; mündiger_konsument; wirtschaftlicher_verbraucherschutz; preistransparenz; , Verbraucherschutz