Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Verbraucherschutz in der Aus- und Weiterbildung
Beschreibung (dt.): Die im Bereich der Aus- und Weiterbildung bislang zu verzeichnenden Aktivitäten des BMBF und BMWA, um Informationen für eine individuelle, zielgerichtete und sachgerechte Auswahl aus den Bildungsangeboten zur Verfügung zu stellen, beschränken sich vorrangig auf den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, deren Abschlüsse durch staatliche Verordnungen geregelt sind. Verbraucherinnen und Verbraucher investieren heute verstärkt privat in ihre Aus- und Weiterbildung. Bildungsmaßnahmen werden unabhängig von der ausgeübten beruflichen Tätigkeit wahrgenommen, aber auch, um die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für diesen an Bedeutung weiter wachsenden Bereich der Verbraucherverträge im Bereich der Aus- und Weiterbildung gibt es keine vergleichbaren transparenten Strukturen wie bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Bei Verträgen über Fernunterricht stehen konkrete Regelungen in Form des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSchG) zur Verfügung; anders jedoch bei Direktunterrichtsverträgen. Hier gibt es kein spezielles Gesetz. Zahlreiche Stichproben haben gezeigt, Anbieter informieren oft nur unzureichend über angebotene Leistungen und vertragliche Konditionen.
Unter diesen Bedingungen ist es für die Verbraucher zunehmend schwieriger, unter der Vielzahl der Angebote den für ihre Interessen am besten geeigneten Anbieter zu ermitteln. Vergleichbare Qualitätsstandards und -kontrollen wie im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder gar eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für Direktunterrichtsverträge existieren nicht. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der von Verbraucherinnen und Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB zu schließende Rechtsgeschäfte im Bereich der Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf eventuelle Defizite aus Sicht des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Das Projekt beschränkt sich auf die Aus- und Weiterbildungsangebote, deren Abschlüsse nicht durch staatliche Verordnung geregelt sind und die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSchG) fallen.
Laufzeit: Beginn: 15.05.2005 / Ende: 15.02.2006
Ausf. Einrichtung: Frau Prof. Dr. Monika Schlachter, Regensburg
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: kleinprojekt; mündiger_konsument; wirtschaftlicher_verbraucherschutz; bildung; , Verbraucherschutz