Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Auswirkungen der EU-Dienstleistungs-Richtlinie auf Regelungen im Geschäftsbereich des BMVEL
Beschreibung (dt.): Mit der Dienstleistungs-Richtlinie (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Ratsdokument Nr. 5161/05 vom 10.01.2005) soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern beseitigt werden. Es lässt sich feststellen, dass eine unbekannte Zahl von nationalen Standards vom Richtlinienentwurf betroffen sein dürften. Das Herkunftslandprinzip bedeutet eine grundlegende Änderung des Rechtssystems. Die Auswirkungen auf den Verwaltungsvollzug und die Pflichten der Mitgliedstaaten sind weitgehend und greifen in die nationale Verwaltungspraxis ein. Im Rahmen des Forschungsauftrages sind nachfolgende Sachverhalte wissenschaftlich zu untersuchen: Es ist zu untersuchen, inwieweit nationale Standards im unmittelbaren Geschäftsbereich des BMVEL wie Pflanzen- und Tierschutz, Öko-Kontrollen, Applikation von Tierarzneimitteln, tierzüchterische Dienstleistungen und im Bereich der Querschnittsaufgabe des Verbraucherschutzes – u.a. mit den Aspekten Lebensmittelsicherheit, internationales Privatrecht, Lauterkeitsrecht – , sowie bestehende Verwaltungsabläufe in den genannten Bereichen durch den Richtlinienentwurf tangiert werden, an welchen Stellen nationale Gesetze, Verordnungen und untergesetzliche Regelungen zu ändern sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Praxis im Verbraucher-, Tier- und Pflanzenschutz ergeben. Dabei ist u. a. zu untersuchen, welche Rechtstexte unzulässige Anforderungen nach Art. 14 enthalten, welche Rechtstexte nach Artikel 15 des Richtlinienentwurfs zu prüfen wären und welche Auswirkungen im Hinblick auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und auf das Verbraucherschutzniveau in Deutschland zu erwarten sind.
Ergebnis (dt.): Mit dem vorliegenden Richtlinienvorschlag zur Verwirklichung von Grundfreiheiten (Art. 43, 49 EG) und zur Förderung der engeren Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker Europas (Artikel 1 II EU) hat der europäische Gesetzgeber nicht nur einen völlig neuen Rechtsrahmen für Dienstleistungen innerhalb Europas statuiert. Er hat darüber hinaus wegweisende Weichenstellungen in der Behördenzusammenarbeit und in der Schaffung eines einheitlichen europäischen Verwaltungsverbundes vorgenommen. Die Auswirkungen dieser Vorgaben verbleiben nicht autonom im europäischen Rechtsraum, sie ziehen für das nationale Recht, in seinen allgemeinen Gesetzen (EGBGB, VwVfG) ebenso wie in den speziellen Fachgesetzen (z.B. TierschutzG), weitreichende Konsequenzen nach sich. Obwohl diese Konsequenzen durch die Etablierung des Herkunftslandprinzips als „bahnbrechend“ zu bezeichnen sind und sie gleichsam mit diesem Prinzip etwas völlig neuartiges im europäischen Recht schaffen, begegnet die Primärrechtskonformität dieser Neuerung gerade im Hinblick auf Artikel 50 II EG a.E. keinen Bedenken. Letzterem widersprechen weder die verwaltungsverfahrensrechtlichen Anordnungen der DLRL in den Kapiteln zwei und fünf, die Modifikationen am mitgliedsstaatlich tradierten Verwaltungsverfahren (§§ 4 ff. VwVfG) nach sich ziehen werden, noch widersprechen ihm die Auswirkungen im Rahmen mitgliedsstaatlicher Spezialgesetze. Vergleichbar diesen grundlegenden Neuerungen samt Modifikationsvorgaben für das nationale Recht sind auch die Auswirkungen der DLRL auf zivilrechtliche Institute: Unter anderem beruft das Herkunftslandprinzip im Sinne einer Kollisionsnorm ausländisches Recht zur Anwendung und deutsche Verbraucherschutznormen werden durch den Regelungsgehalt der DLRL teilweise unanwendbar. Diese Unanwendbarkeit ist zwar nicht zwangsläufig negativ im Sinne eines Qualitätsverlustes zu beurteilen; im Rahmen einer Gesamtbetrachtung muss aber festgestellt werden, dass das Herkunftslandprinzip als generelles und weitgehend pauschal wirkendes Anknüpfungsprinzip trotz der offenen Generalklauseln in den Ausnahmetatbeständen der DLRL zur sachgerechten Bewältigung kollisionsrechtlicher Interessenkonflikte wenig tauglich ist.
Laufzeit: Beginn: 30.05.2005 / Ende: 12.12.2005
Ausf. Einrichtung: Institut für Ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Heidelberg
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: kleinprojekt; mündiger_konsument; wirtschaftlicher_verbraucherschutz; dienstleistungen; verbraucherinformation; , Verbraucherschutz