Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Repräsentative Erfassung, Aufbereitung und Analyse lebensmittelrechtlicher Bußgeldbescheide
Akronym: Bussgeldbescheide
Beschreibung (dt.): In dem Projekt werden die von Lebensmittelbehörden erlassenen Bußgeldbescheide auf repräsentativer Grundlage erfasst und analysiert. Dabei werden die Verstoßtatbestände, die Art des Unternehmens, Unternehmensgröße, die Bedeutung des Verstoßes und das verhängte Bußgeld erfasst. Auf dieser Grundlage wird die Praxis der Bußgeldverhängung analysiert, um dem BMEL so Eckpunkte für die Erarbeitung eines Bußgeldkatalogs zu liefern. Die Daten werden vor Zuleitung an das BMEL in der Form anonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Behörden oder Unternehmen möglich sind.
Ergebnis (dt.): Die Studie liefert Erkenntnisse über die Bußgeldbemessung bei lebensmittelrechtlichen Verstößen und bietet Eckpunkte für die Einführung eines Bußgeldkataloges. Ihr Nutzen und die Verwertbarkeit werden als hoch eingestuft.
Ein Bußgeldkatalog sollte nicht abschließend sein, sondern die in der Praxis relevantesten Verstöße enthalten und hierfür einen Grundfall als Ausgangspunkt für die Ermessensausübung definieren. Es sollte eine Spanne vorgegeben werden, die Abweichungen vom Grundfall abdeckt. Als Basis könnte der jeweilige Median berücksichtigt werden, da dieser das „Regel“-Bußgeld in der Praxis wiedergibt. Dabei sollte der untersuchte Grundfall nicht den niedrigsten Verstoß abbilden, sondern den Standardfall in der Praxis: Abweichende Ausprägungen der Variablen können sich damit auch bußgeldverringernd auswirken. Die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße findet sich in § 17 Abs. 3 OWiG. Der Studie nach sind im Lebensmittelrecht folgende Umstände relevant: Kontrollart, Probeart, Betriebsgröße, Adressat, subjektiver Tatbestand, Verbreitung und Vorverhalten. Starre Bußgeldvorgaben sind wegen der Besonderheiten des Lebensmittelrechts nicht anzuraten. Insbesondere konnten keine monokausalen Zusammenhänge festgestellt werden, da sich in der Praxis eine gleichzeitige Einflussnahme mehrerer Variablen auf die Bußgeldhöhe zeigte. Der Grundfall, der Ausprägungen verschiedener Variablen enthält, kann derartige multikausale Zusammenhänge am besten abbilden. Extremfälle sollten keinem Bußgeldkatalog unterliegen, sondern dem behördlichen Ermessen unterfallen. Ziel sollte sein, „Standardfälle“ zu bestimmen und für Abweichungen Spannen vorzusehen. Den Behörden kann so eine Leitlinie an die Hand gegeben werden, die für den Großteil der täglich auftauchenden Fälle eine einfache Bußgeldbemessung ermöglicht. Insoweit könnte ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog zur Sensibilisierung der Kontrolleure für den Grundfall und Abweichungen im konkreten Fall beitragen und zugleich den Einzelfall berücksichtigen. Die Gesamtschau des Kontrolleurs vor Ort kann jedoch durch keine Leitlinie ersetzt werden.
Ergebnis (engl.): The study provides findings on the assessment of fines for food law violations and offers cornerstones for the introduction of a catalogue of fines. Its usefulness and usability are rated as high.
A catalogue of fines should not be exhaustive, but should contain the most relevant violations in practice and define a basic case for this as a starting point for the exercise of discretion. A range should be specified that covers deviations from the basic case. The respective median could be taken into account as a basis, as this reflects the "regular" fine in practice. The basic case examined should not represent the lowest violation, but the standard case in practice: deviating characteristics of the variables can thus also have the effect of reducing the fine. The basis for imposing the fine is found in § 17 (3) OWiG. According to the study, the following circumstances are relevant in food law: Control type, sample type, company size, addressee, subjective offence, distribution and previous behaviour. Rigid fine specifications are not advisable because of the special features of food law. In particular, no monocausal correlations could be established, as in practice a simultaneous influence of several variables on the level of fines was shown. The basic case, which contains manifestations of different variables, can best depict such multi-causal relationships. Extreme cases should not be subject to a catalogue of fines, but should be left to the discretion of the food inspectors. The aim should be to determine "standard cases" and to provide ranges for deviations. In this way, the inspectors can be given a guideline that allows for a simple assessment of fines for the majority of cases that occur on a daily basis. In this respect, a nationwide catalogue of fines could contribute to sensitising inspectors to the basic case and deviations in concrete cases and at the same time take individual cases into account. However, no guideline can replace the overall view of the inspector on site.
Laufzeit: Beginn: 01.09.2020 / Ende: 31.03.2023
Ausf. Einrichtung: Philipps-Universität Marburg - Fachbereich Rechtswissenschaften - Forschungsstelle für Europäisches und Deutsches Lebens- und Futtermittelrecht, Marburg
Themenfelder: Wirtschaftlicher und rechtlicher Verbraucherschutz, economic and legal consumer protection
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Schlagworte: Vermarktung, marketing, Lebensmittelsicherheit, food safety, Kennzeichnung, Labelling, Unternehmen/Betrieb, company/holding, Produktsicherheit, product safety, Datensammlung, data collection, Verarbeitung, processing
Förderkennzeichen: 2819HS014
Dokument zum Download: 2819HS014_Abschlussbericht.pdf (3,4 MB)

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