Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Suchergebnis in den Forschungsaktivitäten der Entscheidungshilfevorhaben

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Titel: Scoringsysteme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit - Chancen und Risiken für Verbraucher
Beschreibung (dt.): Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern erstellen die Kreditinstitute auf der Grundlage einer Vielzahl von Kundendaten und den Daten einer Vergleichsgruppe einen so genannten Scorewert. Er dient als Maß der Kreditwürdigkeit und ist Grundlage für die Konditionen eines Kreditangebotes. Die Kreditinstitute nutzen dieses Bonitätsverfahren zur Optimierung ihres Privatkundengeschäftes. Verstärkt wird dieses Bemühen durch die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II). Verbraucherschutzaspekte finden nur wenig Berücksichtigung. Weder werden die angewandten Parameter noch ihre Gewichtungen bekannt gegeben. Mangels Kenntnis haben Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit der Berichtigung bei fehlerhaften Ergebnissen. Im Rahmen des Forschungsauftrages sind nachfolgende Sachverhalte wissenschaftlich zu bearbeiten: Bestehen Auskunftsansprüche für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich des vom Kreditinstituts ermittelten Scorings? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen besteht der Auskunftsanspruch? in welchem Umfang ist das Kreditinstitut bzw. die Auskunftei zur Auskunft verpflichtet? besteht ein Auskunftsanspruch dahingehend, welche Kriterien dem Scoringverfahren zu Grunde liegen und ggf. für die Ablehnung eines Kreditantrages maßgeblich sind? Dabei sind geplante Änderungen durch das Antidiskriminierungsgesetz (BT-Drs. 15/4538 vom 16.12.2004) zu berücksichtigen. Beurteilung von Scoringverfahren aus datenschutzrechtlicher Sicht. Die Haftungsproblematik beim Scoring ist zu analysieren. Dabei ist insbesondere der Frage nachzugehen, ob und ggf. welche Haftungsansprüche Kunden in Folge eines auf irrtümlichen Annahmen beruhenden, diskriminierenden oder aus sonstigen Gründen unzutreffenden Scorings zustehen können. Wie wirkt sich die Änderung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf deren Scoring aus? Sind die Kreditinstitute verpflichtet, diese Änderungen in laufenden Verträgen angemessen zu berücksichtigen? Wie sind so genannte "Lockvogelangebote", bei denen mit niedrigen Zinssätzen für Kredite geworben wird, aber selbst Verbraucherinnen und Verbrauchern mit guter Bonität infolge des Scorings wesentlich höhere Zinsen zahlen sollen, rechtlich zu beurteilen? Neben zivilrechtlichen sind auch wettbewerbsrechtliche Aspekte in die Untersuchung mit einzubeziehen.
Ergebnis (dt.): In dem vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellten Studie wird zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme des Kredit-Scoring in Deutschland vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde eine Fragebogen-Befragung bei 500 Kreditinstituten durchgeführt. Der Rücklauf von nur 29 Anworten gibt einen Hinweis darauf, dass die Thematik aus Sicht der Banken entweder nicht für wichtig angesehen wird oder diese hierzu keine Auskunft geben wollen. Die Antworten geben dennoch einen Eindruck über die Vielfalt der in Deutschland verwendeten Systeme des Kredit-Scoring. Die Bestandsaufnahme wird ergänzt durch eine Darstellung der am Markt führenden Scoring-Unternehmen, die Aufsichtspraxis und einen Überblick über die Situation in den USA. Es werden Beeinträchtigungen der Verbraucherinteressen festgestellt. Eine Vielzahl von Merkmalen fließen in das Kredit-Scoring ein, deren Aussagekraft für die Bewertung der Kreditwürdigkeit fragwürdig ist. Zwar weisen diese mathematisch-statistisch eine Signifikanz für die Prognose des Kreditverhaltens auf. Nicht hinreichend berücksichtigt werden jedoch mögliche individuellen Abweichungen bei den Betroffenen oder gar diskriminierende Wirkungen. Zu Wünschen übrig lässt auch die Transparenz des Kredit-Scoring für die Verbraucher. Dies gilt für die Einbeziehung dieser Methode der Datenverarbeitung in die Vertragsgestaltung, die öffentlich zugängliche Information hierüber wie auch die individuelle - teilweise kostenpflichtige - Auskunftserteilung gegenüber den betroffenen Verbrauchern. Die rechtlichen Grundlagen für das Kredit-Scoring werden dargestellt. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Datenschutzrecht. Der Rückgriff auf allgemeine gesetzliche Befugnisnormen genügt zur Rechtfertigung des Kredit-Scoring in der Regel nicht. Vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Legitimation im Kreditvertrag oder in einer Einwilligung. Zentraler Aspekt für die Zulässigkeit der Verfahren ist, dass die verwendeten Merkmale eine direkte Relevanz für die Bonitätsbewertung und keine diskriminierende Wirkung haben. Beim Einsatz von externem Scoring, also bei der Durchführung des Scoring durch spezialisierte Unternehmen, müssen zusätzliche rechtliche Anforderungen erfüllt sein, da diese Unternehmen keinen direkten Kontakt zum Verbraucher haben. Bei der Verwendung des Scores für die Kreditentscheidung ist das Verbot automatisierter Entscheidungen nach § 6a Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. Die bankrechtlichen Regelungen zur Risikovorsorge, insbesondere § 24a Kreditwesengesetz und die Richtlinien von Basel II geben zwar einen rechtlichen Rahmen für das Kredit-Scoring vor, haben aber keine direkte Relevanz für die konkrete datenschutzrechtliche Bewertung. Künftig wird die Europäische Verbraucherkredit-Richtlinie zu beachten sein. Die sehr weit gehenden Regelungen zur Transparenz der Verfahren gegenüber den Verbrauchern, also die Pflicht zur Benachrichtigung und zur Auskunftserteilung, werden derzeit in der Praxis noch nicht ausreichend beachtet. Es besteht eine Pflicht zur unentgeltlichen Auskunftserteilung über die Scores, über die verwendeten Daten sowie über die wesentliche Merkmalsgewichtung. Erstmals erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme der Verbraucherrechte bzgl. Widerspruch gegen das Verfahren sowie Berichtigung und Löschung der Daten. Bei unzutreffender Score-Berechnung können Haftungsansprüche entstehen. Bei der Werbung mit günstigen Kreditkonditionen bei einer scorebedingten Vertragsgestaltung liegen zwar grds. keine unzulässigen Lockvogelangebote vor. Wohl aber kann darin eine unlautere Werbung liegen. Auch eine unzulässige Datenverarbeitung kann die Folge sein. Der Verbraucher kann, um seine Rechte beim Kredit-Scoring durchzusetzen, eine Vielzahl von institutionellen Hilfen in Anspruch nehmen: Datenschutzaufsichtsbehörden, Verbraucherzentralen, betr
Laufzeit: Beginn: 15.05.2005 / Ende: 25.11.2005
Ausf. Einrichtung: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel
Förderprogramme: Entscheidungshilfebedarf
Stichpunkte: kleinprojekt; mündiger_konsument; wirtschaftlicher_verbraucherschutz; finanzdienstleistungen; , Verbraucherschutz
Förderkennzeichen: 2804HS051
Dokument zum Download: 04HS051.pdf (6,9 MB)

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