Mit Hilfe Ihrer Online-Eingabe auf dieser Seite können Sie Ihr Interesse an einer Förderung Ihrer Projektidee im Rahmen der Bekanntmachung Land.Heimat.Innovativ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bekunden.
So läuft das Verfahren für Sie ab – schlank und dreistufig
Interessenbekundung (kurz & knapp)
Sie senden uns zunächst eine kurze Interessenbekundung. Sie ist kein Förderantrag und begründet keinen Rechtsanspruch. Wir prüfen Ihre Angaben nach dem in der Bekanntmachung beschriebenen Verfahren. Ziel dieser Stufe ist eine schnelle, unaufwändige Orientierung, ob Ihre Projektidee grundsätzlich passt.
Skizze (6 Seiten) – nur bei Auswahl aus den eingereichten Interessenbekundungen
Wenn Ihre Idee aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung sowie ihres gleichzeitig modellhaften und neuartigen Charakters überzeugt, laden wir Sie zur Einreichung einer Skizze (6 Seiten) ein. Darin erläutern Sie Ziele und Inhalte vertieft und konkretisieren die Finanzierung.
Antrag – nach positiver Bewertung der Skizze
Wird Ihre Skizze anhand der in der Bekanntmachung festgelegten Kriterien als förderwürdig beurteilt, fordern wir Sie zur Antragstellung auf. Nach Bewilligung kann das Projekt umgesetzt werden.
Warum dreistufig?
Sie investieren zu jedem Zeitpunkt nur so viel Aufwand wie nötig und erhalten frühzeitig Rückmeldung. Das reduziert unnötige Arbeit – und bei vielen Einreichungen bleibt die Enttäuschung im Fall einer Nichtberücksichtigung möglichst klein.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung Land.Heimat.Innovativ sowie in den häufig gestellten Fragen (FAQ) zu dieser Bekanntmachung unter https://land-zukunft.de/land-heimat-innovativ.
Bitte beachten Sie zudem, dass der Förderzeitraum voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027 beginnen kann. Der genaue Zeitpunkt wird Ihnen im Laufe des Verfahrens mitgeteilt. Die Maßnahme bzw. die Projektidee, mit der Sie sich um eine Förderung bewerben, darf also nicht vor diesem Zeitpunkt starten, da eine Förderung von begonnenen Vorhaben ausgeschlossen ist.